Mainz (epd). Die rheinland-pfälzische Landesregierung fördert ab sofort die Einrichtung von Wohngemeinschaften für ältere Menschen mit Pflegebedarf und
Behinderte.
Die Finanzförderung solle dabei helfen, dass mehr Menschen im
Alter ein selbstbestimmtes Leben führen könnten,informierten Finanzminister Carsten Kühl und Sozialministerin Malu Dreyer (beide SPD) am Mittwoch in Mainz bei der Vorstellung des Programms. Investoren, die entsprechende Mietobjekte bauen, können zinsgünstige Darlehen der landeseigenen
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) erhalten.
Investoren, die entsprechende Mietobjekte bauen, können zinsgünstige Darlehen der landeseigenen
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) erhalten.Förderungsfähig sind Um- und Neubauten von Mietwohnungen mit
Gemeinschaftsräumen. In den Räumlichkeiten könnten sowohl betreute als auch
selbst organisierte Wohngemeinschaften älterer Menschen entstehen, sagte
Dreyer. Bislang seien solche Wohnformen von den Förderprogrammen im sozialen
Wohnungsbau ausgeschlossen gewesen.
Viele Investoren hätten daher davor zugeschreckt, entsprechende Angebote zu
machen. Vor Rheinland-Pfalz habe als erstes Bundesland bereits
Nordrhein-Westfalen seiner Förderrichtlinien entsprechend geändert.
Der Ausbau von Alten-WGs soll dazu beitragen, dass künftig mehr
hilfsbedürftige Menschen außerhalb von Pflegeheimen ihren Lebensabend
verbringen können. «Das gäbe uns die Chance, selbst gelassener in die eigene
Zukunft zu schauen», sagte Dreyer. Eigentumswohnungen können nicht gefördert
werden. Allerdings könnten interessierte Senioren eine Genossenschaft
gründen, die als formeller Eigentümer der Gemeinschaftswohnung auftritt. In
den vergangenen Jahren sind Dreyers Angaben zufolge in Rheinland-Pfalz rund
50 Alten-Wohngemeinschaften entstanden.
Für die Schaffung von alters- und behindertengerechten
Gemeinschaftswohnungen können je nach Region des Landes Fördergelder in Höhe
von 660 bis 960 Euro pro Quadratmeter beantragt werden. Für das Geld muss im
Verlauf von zehn Jahren nur ein Zinssatz von einem Prozent gezahlt werden.
Der Einbau von Fahrstühlen in Alt- oder Neubauten wird separat gefördert.
Für die Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus stehen im Landeshaushalt
insgesamt 13 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.