Gesetzlicher Mindestlohn statt schwarz-gelber „Lohnuntergrenze“

Veröffentlicht am 01.03.2013 in Aktuell

Die SPD-geführte Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat im Februar 2013 einen Gesetzentwurf für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in den Bundesrat eingebracht. Durch einen Mindestbruttolohn von 8,50 Euro stellen wir sicher, dass jede Arbeit in Deutschland anständig bezahlt wird. Maßstab dafür ist, dass Vollzeitbeschäftigte von ihrer Arbeit als vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft leben können müssen. Aber auch Teilzeit- und Aushilfsbeschäftigte dürfen nicht mit Armutslöhnen abgespeist werden, denn auch sie verdienen für ihren Einsatz das gleiche Maß an Wertschätzung.

Niedriglöhne – für die schwarz-gelb steht – signalisieren unmissverständlich: „Mehr bist Du uns nicht wert!“. Wer trotz Vollzeitstelle zum Sozialamt gehen und auf das Existenzminimum aufstocken muss, wird allein durch diese Lage zusätzlich herabgewürdigt. Dass Menschen auf diese Weise in Leistungsträger und Unzureichende auseinandersortiert werden, darf eine Gesellschaft nicht hinnehmen. Wir brauchen den gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn!
Der Handlungsbedarf ist offensichtlich: Mehr als ein Fünftel aller Beschäftigten arbeitet für einen Niedriglohn. 2,5 Millionen Menschen arbeiten für weniger als sechs Euro pro Stunde, 1,4 Millionen sogar für unter fünf Euro. Mehr als 1,3 Millionen Menschen müssen trotz Vollzeit-Job aufstocken. Die Betroffenen haben keine Chance, ausreichende Rentenansprüche zu erwerben oder vorzusorgen – und werden somit auch im Alter arm sein. Wir brauchen den gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn!
Durch unsere Initiative und den zu erwartenden Bundesratsbeschluss sind Union und FDP öffentlich stark unter Druck geraten. Trotzdem beharren sie auf ihrer „Lohnuntergrenze“, die sich aber auf den ersten Blick als Mogelpackung entpuppt und den Beschäftigten in Niedriglohn-Jobs in Wahrheit nicht hilft. Sie ist keine akzeptable Alternative zum Konzept eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns! Wir brauchen den gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn!

 

Homepage SPD Westerwald - Die Partei für die Menschen unserer Heimat

Für uns im Bundestag: Dr. Tanja Machalet

 

 

Ich wurde am 1. Mai 1974 in Dernbach (Westerwald) geboren, bin verheiratet und Mutter von zwei Kindern. Nach dem Abitur am Mons-Tabor-Gymnasium Montabaur absolvierte ich eine Ausbildung zur Bankkauffrau bei der Landesbank Hessen-Thüringen und war anschließend in Luxemburg tätig. Es folgte ein Studium der Volkswirtschaftslehre in Frankfurt und Trier mit Schwerpunkt Arbeitsmarktpolitik, das ich 2002 abschloss. Danach arbeitete ich bis 2006 als wissenschaftliche Mitarbeiterin in Trier und promovierte 2007.

Beruflich führte mich mein Weg 2006 in die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, bevor ich 2011 in den Landtag und 2021 in den Deutschen Bundestag gewählt wurde. Dort vertrete ich den Wahlkreis 203 Montabaur direkt und engagiere mich vor allem im Ausschuss für Arbeit und Soziales, mit Schwerpunkten Rente und Bundesagentur für Arbeit.

Mein politisches Engagement begann 1991 mit dem Eintritt in die SPD. Ich war stellvertretende Bundesvorsitzende der Jusos, bin seit vielen Jahren in Regional-, Kreis- und Landesvorständen aktiv und führe die SPD-Fraktionen im Kreistag sowie im Verbandsgemeinderat Wallmerod.

Darüber hinaus engagiere ich mich ehrenamtlich, u. a. als Vizepräsidentin des DRK-Kreisverbands Westerwald, Vorsitzende des DRK-Ortsvereins Meudt sowie in weiteren sozialen Initiativen, Vereinen und Organisationen.

 

Mehr erfahrt ihr auf https://www.tanja-machalet.de

 

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