„Das ist ein Erfolg unserer Bemühungen“, bewertet Dr. Tanja Machalet MdL, Vorsitzende der SPD-Fraktion im Westerwälder Kreistag, die Ausführungen der Kreisverwaltung zum Kindertagesstättenbedarfsplan in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses.
Im Zuge der Umsetzung des Rechtsanspruchs für Kinder unter 3 Jahren werde nun endlich der SPD-Forderung nach mehr Transparenz bei der Bedarfsplanung im Westerwaldkreis Rechnung getragen. „Das ist auch gut für die örtlichen Träger“, so Machalet, die sich in der Vergangenheit oft von der Kreisverwaltung allein gelassen gefühlt hätten.
Die SPD-Politikerin bemängelt allerdings, dass angesichts des ab 01. August 2013 geltenden Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz ab Vollendung des ersten Lebensjahres weiterhin nur mit einem Bedarf von insgesamt 35 % der unter Dreijährigen geplant würde. „Meine Gespräche mit Einrichtungen und jungen Eltern zeigen, dass dies zu wenig sein wird.“
Machalet verweist in diesem Zusammenhang auf ein Gerichtsurteil, das kürzlich zwei Elternpaaren in Mainz Entschädigung für das Nichteinhalten des Rechtsanspruches zugesprochen habe. „Auch wenn es jetzt etwas mehr kosten mag, die Kapazitäten bedarfsgerechter zu planen, ist das für Träger und Kommunen immer noch preiswerter als eine nicht absehbare Zahl von Entschädigungszahlungen“, ist Machalet überzeugt.
Nach ihrer Ansicht ist ohnehin die Bundesregierung in der Pflicht, wenn es um die Investitionen in den Ausbau von Kindertagesstätten geht. „Das Geld dafür wäre sofort da, wenn Schwarz-Gelb auf das unsinnige Betreuungsgeld verzichten würde.“