Schweitzer/Machalet: Landestariftreuegesetz sorgt für gute Arbeitsbedingungen und fairen Wettbewerb

Veröffentlicht am 25.03.2015 in Pressemitteilung

Anlässlich des vorgelegten Berichts zur Evaluation des
Landestariftreuegesetzes (LTTG) erklärt der Vorsitzende der
SPD-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz, Alexander Schweitzer: "Die Ziele
des seit vier Jahren geltenden Gesetzes stoßen in Rheinland-Pfalz auf breite
Zustimmung. Erfreulich ist, dass es zu einem höheren Entgelt- und Lohnniveau
geführt hat. Dieser Effekt ist besonders im Schienen- und Personennahverkehr
zu beobachten, wie die neue vom rheinland-pfälzischen Arbeitsministerium
vorgelegte Evaluation zeigt. Es gaben fast die Hälfte der Befragten an, dass
seit Inkrafttreten des Gesetzes das Lohnniveau in ihren Unternehmen
gestiegen ist".

Schweitzer betont: "Das Gesetz sorgt damit für  gute Arbeitsbedingungen in
Unternehmen. Es leistet einen Beitrag, dass der Wettbewerb zwischen den
Unternehmen in Rheinland-Pfalz fair ausgetragen wird. Das
Landestariftreuegesetz soll deshalb in Kraft bleiben, es ist unverzichtbar."
Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Tanja Machalet
ergänzt: "Ein Drittel der Unternehmen aus dem Bereich des Personen- und
Schienennahverkehrs gab an, dass über die Jahre angemessene und an der
Branche orientierte Arbeitsbedingungen wichtiger geworden sind. Genau dies
ist eine wichtige Zielrichtung des Tariftreuegesetzes."
 
"Die von Kommunen mit Inkrafttreten des Gesetzes befürchteten Belastungen
durch mehr Verwaltungsaufwand und höhere Vergabekosten haben sich hingegen
nicht bewahrheitet", sagt Machalet. "Bei der Beschaffung und Vergabe sind
der Evaluation zufolge keine nachhaltigen negativen Auswirkungen registriert
worden."
 
Zum Hintergrund: Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) ist in
Rheinland-Pfalz zum 1. März 2011 in Kraft getreten. Öffentliche Aufträge
dürfen seitdem nur noch an Unternehmen vergeben werden, die bestimmte
gesetzlich festgelegte Sozialstandards einhalten. Die Landesregierung muss
gemäß Artikel 3 des LTTG dessen Auswirkungen kontrollieren und darüber dem
Landtag nach vier und nach sechs Jahren Bericht erstatten. Die Periode der
nun vorgelegten Evaluation umfasst den Zeitraum 1. März 2011 bis 30. April
2014.

 

Homepage Dr. Tanja Machalet, MdL für den Wahlkreis 6 (Montabaur)

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