Nach aktuell vorliegenden Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung scheint die Allgemeinverbindlichkeitserklärung einer Entgeltuntergrenze für die Beschäftigten im Einzelhandel nicht möglich. So sind heute gerade noch ein Drittel der Betriebe und nur die Hälfte der Beschäftigten im Einzelhandel durch Tarifverträge erfasst.